Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIRmachenDRUCK Schweiz AG für Unternehmer
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der WIRmachenDRUCK Schweiz AG, Sihlbruggstrasse 3, CH-6340 Baar (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kundschaft über unseren WIRmachenDRUCK-Onlineshop oder auf andere Weise erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer, d.h. kein Konsument im Sinne des schweizerischen Rechts ist.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Account und Sonderanfragen
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Website, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Sie können über unsere Website mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Accounts wenden Sie sich bitte an info@wir-machen-druck.ch. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihren Account vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schliessen, wenn die jeweilige Massnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 15.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(5) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Webseite bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage individuell erstellte, verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot in Textform (E-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (E-Mail-Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(6) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragsparteien durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzliche Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden.
§ 3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind und die Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website. Bei Sonderanfragen sind diese Versandkosten bereits im verbindlichen Angebotspreis enthalten. Bei Warenlieferungen in Länder ausserhalb der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) und weitere Abgaben und Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, ausser das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, als sich dies aus dem vereinbarten Bestellprozess, z.B. Zusatzleistung Qualitätskontrolle, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit allein.
(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor der Bereitstellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferung und Lieferfristen
(1) Vereinbarte Lieferfristen werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Massgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemässe Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen gerät der Auftragnehmer in Verzug, sofern er trotz Mahnung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht liefert; § 6 bleibt vorbehalten. Blosse Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschliessen möchten, bei dem die Lieferung nach dem fixierten Termin ohne Ihre Einwilligung nicht mehr erbracht werden soll (Fixgeschäft), ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es bei einem vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag, auf Verzicht der Lieferung oder er kann weiterhin die Lieferung verlangen; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform über das gewählte Recht zu unterrichten. Art. 190 OR ist ausdrücklich ausgeschlossen. Werden bis zum Zugang der Rücktritts- oder Verzichtserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. § 6 bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftragnehmer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Verpackungs- und Versandkosten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 10.00 CHF. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt allein der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware oder ihrer Materialien/Höhere Gewalt/Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien gemäss (3), erstes Lemma, und/oder wegen höherer Gewalt gemäss (3), zweites Lemma, die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die voraussichtliche neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir jederzeit ohne Schadenersatzfolge vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen (ohne Zinsen) erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäss § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
- wenn ein Lieferant die Ware oder ihre Materialien ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. obwohl zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder ihrer Materialien bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuliess, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung seitens des Lieferanten handelt;
- im Falle höherer Gewalt, d.h., wenn ein unvorhersehbares und aussergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können, wie z.B. bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben, Epidemie/Pandemie oder Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben allfällige uns in diesen Fällen aus Gesetz oder anderweitig zustehende Rechte (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§ 7 Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmässig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Laufende Aufträge sind trotz erfolgter Kündigung noch gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen und auszuliefern. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereits geleistete Arbeit zu vergüten.
§ 8 Gefahrenübergang – Versand
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht Nutzen und Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Massgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
(3) Äussert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(4) Der Sitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen. Bei äusserlich erkennbaren Transportschäden oder Fehlmengen hat dies unmittelbar bei Ablieferung zu geschehen, bei nicht äusserlich erkennbaren Transportschäden oder Fehlmengen binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Ansonsten gilt die Lieferung in dieser Hinsicht als genehmigt.
§ 9 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln/Gewährleistung
(1) Weicht die gelieferte Ware erheblich von der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit ab oder ist sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder weicht sie erheblich von den aufgrund von öffentlichen Äusserungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften ab, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung (nach Wahl des Auftragnehmers entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 verlangen. Das Recht auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizheften oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2% vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heissfolienveredelung zum Druckmotiv.
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(3) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(4) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(5) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform und detailliert anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie.
(6) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
(7) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen (i) in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, (ii) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iii) nach den Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes; (iv) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (v) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitende oder Hilfspersonen oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(3) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das soweit rechtlich zulässig auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitenden und Hilfspersonen des Auftragnehmers.
§ 11 Eigentumsvorbehalt/Verrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums des Auftragnehmers mitzuwirken. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, sein Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern der Auftragnehmer eine solche Eintragung wünscht.
(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts dürfen Sie die Ware weder verpfänden noch sonst als Sicherheit verwenden. Bei einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind Sie verpflichtet, den zuständigen Vollstreckungsbehörden unverzüglich unser Eigentum an der Ware offenzulegen und uns umgehend über die Pfändung zu informieren. Sie sind verpflichtet, uns jede Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(3) Ein Recht zur Verrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Zahlung
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.
Für die Zahlungsarten, die über die Mondu GmbH angeboten werden, gelten zusätzliche AGB für Mondu-Zahlungsarten und die Datenschutzhinweise der Mondu GmbH gemäss § 13a. Die Verfügbarkeit der Mondu-Zahlungsarten setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Mondu GmbH (https://www.mondu.ai/de) voraus. Wählt der Auftraggeber eine Mondu-Zahlungsart, treten wir unsere Zahlungsforderung ab, an uns kann nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Mondu zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
Für die Zahlungsarten, die über die Ratepay GmbH angeboten werden, gelten zusätzliche AGB für Ratepay-Zahlungsarten (https://www.ratepay.com/legal/) und die Datenschutzhinweise der Ratepay GmbH gemäss §13b. Die Verfügbarkeit der Ratepay-Zahlungsarten setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Ratepay GmbH (https://www.ratepay.com/shopperinnen/) voraus. Wählt der Auftraggeber eine Ratepay-Zahlungsart, treten wir unsere Zahlungsforderung ab, an uns kann nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Ratepay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen oder Gutschriften. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber uns in Verzug, erheben wir ab der 2. Mahnung bzw. Nachfristsetzung eine Mahnpauschale in Höhe von 10.00 CHF pro Mahnung. Die Pauschale wird auf allfällig geschuldeten Schadensersatz angerechnet. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens durch den Auftragnehmer bleibt unberührt.
(4) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, ausser es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen oder auf der Rechnung ist eine abweichende Zahlungsfrist aufgeführt.
(6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(7) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(8) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit bis zur Zahlung einer angemessenen Vorauszahlung einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 13a Zusätzliche AGB für Mondu-Zahlungsarten und Datenschutzhinweise der Mondu GmbH
(1) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der Mondu GmbH, Unter den Linden 16, 10117 Berlin ("Mondu") zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an Mondu ab, sofern Sie sich für eine Mond-Zahlungsart entscheiden.
(2) Bei Nutzung einer Mondu-Zahlungsart treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von Mondu ab. Im Rahmen des Bestellvorgangs übermitteln wir Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung an Mondu. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für Mondu-Zahlungsarten, welche Ihnen im Checkout-Prozess zur Verfügung gestellt werden, und in dem Datenschutzhinweis der Mondu GmbH.
§ 13b Zusätzliche AGB für Ratepay-Zahlungsarten und Datenschutzhinweise der Ratepay GmbH
(1) (1) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der Ratepay GmbH, Franklinstraße 28-29, D-10587 Berlin ("Ratepay") zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an Ratepay ab, sofern Sie sich für eine Ratepay-Zahlungsart entscheiden.
(2) Bei Nutzung der Ratepay-Zahlungsart "Ratenzahlung" treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von Ratepay ab. Im Rahmen des Bestellvorgangs übermitteln wir Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung an Ratepay. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für Ratepay-Zahlungsarten und den Datenschutzhinweisen der Ratepay GmbH, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
§ 14 Rechnungsstellung, Genehmigung und Änderung
(1) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir regelmässig spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber.
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position.
(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
§ 15 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen allfälligen Ansprüchen Dritter frei (einschliesslich angemessener Anwaltskosten).
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstösse gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit nach Einschätzung des Auftragnehmers:
- die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder sonstiges Recht verstossen;
- die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
(3) Potenzielle Gesetzesverstösse können zur Anzeige gebracht werden.
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schliessenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
§ 17 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten, bzw. Personendaten, (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber steht für die Rechtmässigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von allfälligen Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei (einschliesslich angemessener Anwaltskosten).
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) für die Zwecke des Auftraggebers ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(3) Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Personendaten nach der Datenschutzerklärung des Auftragsnehmers (https://www.wir-machen-druck.ch/datenschutzerklaerung.html)
§ 19 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Stadt Schaffhausen. Wir sind zudem berechtigt, Sie vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
(2) Es gilt das schweizerische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfangenden eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt der absendenden Person.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer vertraglicher Dokumente ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil des Dokuments davon nicht berührt. Im Fall der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
Baar, 1. Mai 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIRmachenDRUCK Schweiz AG für Konsumenten
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der WIRmachenDRUCK Schweiz AG, Sihlbruggstrasse 3, CH-6340 Baar (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kundschaft über unseren WIRmachenDRUCK-Onlineshop oder auf andere Weise erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Konsument im Sinne des schweizerischen Rechts ist.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Website
(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Website erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Sie können über unsere Website mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Kunden-Accounts wenden Sie sich bitte an info@wir-machen-druck.ch. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihr Kundenkonto vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schliessen, wenn die jeweilige Massnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 15.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie Ihre Bestellinformationen sowie diese AGB, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
(5) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragsparteien durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzliche Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden.
§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Website erfolgen / Sonderanfragen
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.Ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers annimmt, beispielsweise durch Ausstellung einer schriftlichen Bestellbestätigung oder durch Lieferung der Ware.
(3) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Website bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage individuell erstellte, verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (E-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (E-Mail-Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
§ 4 Preise, Auftragsänderung, Rücksendekosten
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie anderer vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website. Bei Sonderanfragen sind diese Versandkosten bereits im verbindlichen Angebotspreis enthalten. Bei Warenlieferungen in Länder ausserhalb der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) und weitere Abgaben und Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(2) Wenn Sie von Ihrem von uns eingeräumten Widerrufsrecht (vgl. § 5 dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, einen mit uns abgeschlossenen Vertrag innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Der Widerruf ist durch eindeutige schriftliche Erklärung an uns (WIRmachenDRUCK Schweiz AG, Sihlbruggstrasse 3, CH-6340 Baar, E-Mail: info@wir-machen-druck.ch zu erklären.
(2) Wenn Sie den Vertrag innert dieser Frist widerrufen, werden wir Ihnen nach Eintreffen der rückgesendeten Ware bei uns alle Zahlungen erstatten (vorbehältlich § 5 (4)), die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben).
(3) Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
(4) Der volle Kaufpreis wird nur erstattet, wenn die Ware im Originalzustand und in ungeöffneter Verpackung zurückgesendet wird. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, eine Wertminderung in Abzug zu bringen.
(5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie massgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
§ 6 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, ausser das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, als sich dies aus dem vereinbarten Bestellprozess, z.B. der Zusatzleistung Qualitätskontrolle, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit allein.
(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor der Bereitstellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 7 Lieferung und Lieferfristen
(1) Vereinbarte Lieferfristen werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Massgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemässe Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen gerät der Auftragnehmer in Verzug, sofern er trotz Mahnung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht liefert; § 8 (1) bis (3) bleibt vorbehalten. Blosse Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur sofortigen Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschliessen möchten, bei dem die Lieferung nach dem fixierten Termin ohne Ihre Einwilligung nicht mehr erbracht werden soll (Fixgeschäft), ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es bei einem vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag, auf Verzicht der Lieferung oder er kann weiterhin die Lieferung verlangen; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform über das gewählte Recht zu unterrichten. Werden bis zum Zugang der Rücktritts- oder Verzichtserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. § 8 (1) bis (3) bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftragnehmer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Verpackungs- und Versandkosten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt allein der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 8 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware oder ihrer Materialien/Höhere Gewalt/Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien gemäss (3), erstes Lemma, und/oder wegen höherer Gewalt gemäss (3), zweites Lemma, die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die voraussichtliche neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir jederzeit ohne Schadenersatzfolge vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 8 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen (ohne Zinsen) erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäss § 8 (2) vom Vertrag zurücktreten,
- wenn ein Lieferant die Ware oder ihre Materialien ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. obwohl zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder ihrer Materialien bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuliess, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung seitens des Lieferanten handelt;
- im Falle höherer Gewalt, d.h., wenn ein unvorhersehbares und aussergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können, wie z.B. bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben, Epidemie/Pandemie oder Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben allfällige uns in diesen Fällen aus Gesetz oder anderweitig zustehende Rechte (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§ 9 Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden oder der Kundin (auch bezüglich der anfangs gewählten Lieferoption) muss, soweit tatsächlich noch möglich, als eine Vertragsänderung vereinbart werden, dabei fällt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von CHF 10,00 (inkl. MwSt.) zzgl. etwaiger weiterer Kosten aus einer Änderung der Lieferoption an.
§ 10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Weicht die gelieferte Ware erheblich von der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit ab oder ist sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder weicht sie erheblich von den aufgrund von öffentlichen Äusserungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften ab, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung (nach Wahl des Auftragnehmers entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 11 verlangen. Ein Recht auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizheften oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2% vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heissfolienveredelung zum Druckmotiv.
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(3) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(4) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware in Textform und detailliert anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie.
(5) Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen (i) in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, (ii) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iii) nach den Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes; (iv) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (v) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitende oder Hilfspersonen oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(3) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das soweit rechtlich zulässig auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitenden und Hilfspersonen des Auftragnehmers.
§ 12 Eigentumsvorbehalt/Verrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums des Auftragnehmers mitzuwirken. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, sein Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern der Auftragnehmer eine solche Eintragung wünscht, und wird sämtliche dazu nötigen Handlungen auf erstes Verlangen des Auftragnehmers auf eigene Kosten vornehmen.
(2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts dürfen Sie die Ware weder verpfänden noch sonst als Sicherheit verwenden. Bei einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind Sie verpflichtet, den zuständigen Vollstreckungsbehörden unverzüglich unser Eigentum an der Ware offenzulegen und uns umgehend über die Pfändung zu informieren. Sie sind verpflichtet, uns jede Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(3) Ein Recht zur Verrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Zahlung
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.
(3) Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Ratepay GmbH (https://www.ratepay.com/shopperinnen/) voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Ratepay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Es gelten gemäss §14 zusätzlich die AGB für Ratepay-Zahlungsarten und die Datenschutzhinweise der Ratepay GmbH (https://www.ratepay.com/legal/). Der Auftraggeber kann in diesem Fall nur an die Ratepay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Ratepay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen oder Gutschriften. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber uns in Verzug, erheben wir ab der 2. Mahnung bzw. Nachfristsetzung eine Mahnpauschale in Höhe von 10.00 CHF pro Mahnung. Die Pauschale wird auf allfällig geschuldeten Schadensersatz angerechnet. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens durch den Auftragnehmer bleibt unberührt.
(5) Befindet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
(6) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, ausser es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen oder auf der Rechnung ist eine abweichende Zahlungsfrist aufgeführt.
(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 14 Zusätzliche AGB für Ratepay-Zahlungsarten und Datenschutzhinweise der Ratepay GmbH
(1) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der Ratepay GmbH, Franklinstraße 28-29, D-10587 Berlin („Ratepay“) zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an Ratepay ab, sofern Sie sich für eine Ratepay-Zahlungsart entscheiden. Bei Nutzung der Ratepay-Zahlungsart Ratenzahlung, treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von Ratepay ab.
(2) Im Rahmen des Bestellvorgangs übermitteln wir Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung sowie der Vertragsabwicklung an Ratepay. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für Ratepay-Zahlungsarten und den Datenschutzhinweisen der Ratepay GmbH, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
§ 15 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen allfälligen Ansprüchen Dritter frei (einschliesslich angemessener Anwaltskosten).
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstösse gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit nach Einschätzung des Auftragnehmers:
- die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder sonstiges Recht verstossen;
- die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
(3) Potenzielle Gesetzesverstösse können zur Anzeige gebracht werden.
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schliessenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
§ 17 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten, bzw. Personendaten, (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber steht für die Rechtmässigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von allfälligen Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei (einschliesslich angemessener Anwaltskosten).
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) für die Zwecke des Auftraggebers ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(3) Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Personendaten nach der Datenschutzerklärung des Auftragsnehmers (https://www.wir-machen-druck.ch/datenschutzerklaerung.html)
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das schweizerische materielle Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Ihr Wohnsitz. Sie sind zudem berechtigt, uns vor dem Gericht an unserem Sitz zu belangen.
(3) Die vorstehende Rechtswahl- und/oder Gerichtsstandklausel gilt nicht, sofern und soweit Sie (i) Konsument im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung oder Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne einer anderen Rechtsordnung sind und (ii) Sie sich nach der einschlägigen Rechtsordnung zwingend auf die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts berufen können.
(4) Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfangenden eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt der absendenden Person.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer vertraglicher Dokumente ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird der übrige Teil des Dokuments davon nicht berührt. Im Fall der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
Baar, 1. Mai 2025